MuKEn

Um was geht es?

Der Bund erlässt Vorschriften (gemäss Art. 89 Abs. 3 BV) über den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten.  Er fordert die Entwicklung von Energietechniken, insbesondere in den Bereichen des Enegiesparens und der erneuerbaren Energien.
Die Kantone hingegen sind zuständig für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen. Kantone schaffen in ihrer Gesetzgebung günstige Rahmenbedingungen für die rationelle Energienutzung, sowie die Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich.

Neu müssen bei der Sanierung  eines Gas- oder Oelwärmeerzeugers 10% des Energiebedarfs „erneuerbar“ sein.

Sinn und Zweck

Die MuKEn 2014 verfolgen das gleiche Ziel wie die Energiestrategie 2050 des Bundes: die Energieeffizienz der Gebäude in der Schweiz zu verbessern und den Energieverbrauch sowie die CO2-Emissionen zu senken. Für Neubauten und bestehende Gebäude definieren die MuKEn 2014 unterschiedliche Standards. Bei Altbauten bezwecken sie, die Zahl der energetischen Sanierungen zu steigern. Denn in vielen älteren Gebäuden verpufft durch die schwach isolierten Gebäudehüllen und die veralteten Heizungen eine Menge Energie. Das soll nun ändern. Dazu werden die MuKEn 2014 in die kantonalen Energiegesetze aufgenommen.

Sanierungsmethoden

Umsetzung einer Standardlösung

Sanierung oder Neubau nach einer der unten aufgelisteten Standardlösungen.

Zertifizierung Ihres Gebäudes nach Minergie

Gebäude mit MINERGIE-Standard fallen nicht unter das MuKEn-Gesetz.

Erstellung eines Gebäudeenergieausweises der Kantone (GEAK)

Wenn Ihr Gebäude bei der Gesamtenergieeffizienz mindestens die Klasse D erreicht, bestehen keine zusätzlichen Vorgaben bezüglich des Heizsystems.

Standardlösung ohne Fossiler Energieträger

Wärmepumpen

Standardlösung 3

Vorgabe: Die elektrische Wärmepumpe ist ganzjährig im Einsatz für Heizung und Warmwasser.

Holz

Standardlösung 2

Vorgabe: Die Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeuger bringt zusätzlich einen Anteil an erneuerbarer Energie fürs Warmwasser.

Fernwärme

Standardlösung 5

Vorgabe: Es besteht ein Anschluss an ein Netz mit Abwärme oder erneuerbarer Energie.

Standardlösungen mit Oel/Gas und Baulichen Massnahmen

Sanierung der Fenster

Standardlösung 8

Vorgabe: Die Fenster entlang der thermischen Gebäudehülle werden ersetzt.

Sanierung der Wärmedämmung

Standardlösung 9

Vorgabe: Die Fassade oder das Dach wird gedämmt

Einsatz einer kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL)

Standardlösung 11

Vorgabe: Der Wirkungsgrad der Wärmerückgewinnung muss mindestens 70% betragen.

Standardlösungen mit Oel/Gas

Thermische Solaranlage

Standardlösung 1

Vorgabe: Die 10% erneuerbare Energien werden mit einer Solaranlage für die Wassererwärmung erreicht, die mindestens 2% der Energiebezugsfläche abdeckt. Die Energiebezugsfläche wird auch als «beheizte Brutto-Grundfläche» bezeichnet und ist die Summe aller beheizten bzw. klimatisierten Grundflächen eines Gebäudes.

Warmwasser WP plus Energiegewinnung durch Photovoltaik

Standardlösung 7

Vorgabe: Die Wärmepumpe gewinnt die Wärme für das Warmwasser aus der Luft. Im Winter bringt die Gasheizung die notwendige Unterstützung. Die zusätzlich verlangte Photovoltaikanlage muss eine Leistung von mindestens 5 Watt pro Quadratmeter Energiebezugsfläche erbringen.

Bivalenter Wärmeerzeuger

Standardlösung 10

Vorgabe: Es besteht ein Anschluss an ein Netz mit Abwärme oder erneuerbarer Energie.

Einsatz einer Gas-Wärmepumpe

Standardlösung 4

Vorgabe: Die Gas-Wärmepumpe ist ganzjährig im Einsatz für Heizung und Warmwasser.

Wärme-Kraft-Kopplung (WKK)

Standardlösung 6

Vorgabe: Die WKK-Anlage erreicht einen elektrischen Wirkungsgrad von mindestens 25% und deckt mindestens 60% des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser ab – zum Beispiel mittels Brennstoffzelle.

Umsetzung nach Kantone

Schwyz

Vorparlamentarische Phase
Zeitpunkt der Umsetzung noch unbekannt.

Zürich

Parlamentarische Phase

Glarus

Vorparlamentarische Phase

St.Gallen

Parlamentarische Phase

Luzern

Ganz oder teilweise umgesetzt

Zug

Vorparlamentarische Phase